Voraussetzungen für den Abschluss einer Sterbegeldversicherung
Der Gedanke an die eigene Bestattung oder die Vorsorge für Angehörige fällt oft schwer. Umso wichtiger ist es, dass der Abschluss einer Sterbegeldversicherung so einfach und verständlich wie möglich ist. Wir begleiten Sie Schritt für Schritt und zeigen Ihnen, worauf Sie achten sollten, damit Sie und Ihre Familie im Ernstfall gut abgesichert sind.
In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Bedingungen Sie erfüllen müssen, welche Unterlagen Sie benötigen und was Sie beim Abschluss beachten sollten.
Die wichtigsten Voraussetzungen im Überblick
Wir möchten Ihnen transparent aufzeigen, wann und wie Sie eine Sterbegeldversicherung abschließen können und was dabei wirklich zählt./p>
Geschäftsfähigkeit ist grundlegend
Die wichtigste Voraussetzung ist die Volljährigkeit. Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein, um eine Sterbegeldversicherung auf Ihren eigenen Namen abschließen zu können.
Hintergrund: Erst mit der Volljährigkeit sind Sie in Deutschland voll geschäftsfähig und können eigenständig rechtsverbindliche Versicherungsverträge abschließen.
Sehr wichtig dazu ist auch zu wissen:
- Eltern können für minderjährige Kinder keine Sterbegeldversicherung abschließen (anders als z.B. bei Unfallversicherungen)
- eine Vertretung durch Betreuer ist bei fehlender Geschäftsfähigkeit möglich
Der Wohnsitz ist wichtig
In der Regel ist ein deutscher Wohnsitz zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses erforderlich.
Hintergrund:
- rechtliche Zuständigkeit
- Zahlungsabwicklung
- Kommunikation
Sollten Sie ins Ausland umziehen, bleibt der Versicherungsschutz in der Regel bestehen. Informieren Sie in diesem Fall bitte Ihre Versicherung. Bei Unsicherheiten beraten wir Sie gerne persönlich.
Wichtig, wer versichert ist
In den meisten Fällen versichern Sie sich selbst. Das bedeutet: Versicherungsnehmer und versicherte Person sind identisch. Nicht möglich ist:
- Ehepartner auf Ihr Leben versichern
- Eltern versichern
- Kinder versichern
Der Grund dafür ist, dass so Missbrauch verhindert und moralischen Risiken vorgebeugt wird. Es gibt jedoch Ausnahmen. Einige Anbieter erlauben die Mitversicherung des Ehepartners in speziellen Paartarifen.
Altersgrenzen: Von wann bis wann?
Das Mindestalter für den Abschluss liegt bei 18 Jahren. Manche Tarife setzen ein höheres Einstiegsalter an:
- ab 40 Jahren: Manche Tarife
- ab 50 Jahren: Spezielle Tarife ohne Gesundheitsprüfung
- ab 55 Jahren: Einzelne Anbieter
Warum ist das so unterschiedlich?
- junge Menschen haben meist weniger Bedarf
- spezielle Risikotarife richten sich gezielt an ältere Menschen
- Kalkulationsgrundlage der Versicherung
Unser Tipp für junge Menschen: Auch wenn der akute Bedarf gering erscheint, lohnt sich ein früher Abschluss, denn:
- niedrige Beiträge fürs ganze Leben
- bessere Gesundheit bringt eine problemlose Annahme
- lange Laufzeit = gutes Preis-Leistungs-Verhältnis
Das Höchstalter für den Abschluss liegt – je nach Tarif – meist zwischen 75 und 85 Jahren, in seltenen Fällen sogar bei 90 Jahren. Eine fehlende Obergrenze ist sehr selten, da nur wenige Menschen ein so hohes Alter erreichen.
- am häufigsten bei 75 Jahren,
- häufig bei 80 Jahren,
- gelegentlich bei 85 Jahren,
- selten bei 90 Jahren.
Eine fehlende Obergrenze ist sehr selten, das ist aber auch nicht ungewöhnlich, da nur die wenigsten Menschen ein Alter jenseits der 90 erreichen.
Gesundheitliche Voraussetzungen
Ob Sie gesundheitliche Anforderungen erfüllen müssen, hängt vom gewählten Tarif ab. Es gibt zwei grundsätzliche Wege:
Tarife mit Gesundheitsprüfung
Es gilt hierbei die Voraussetzung der Beantwortung von Gesundheitsfragen. Dabei müssen Sie im Antrag Fragen zu Ihrem aktuellen Gesundheitszustand und zu Vorerkrankungen beantworten.
Die Versicherung prüft anhand Ihrer Angaben, ob sie Sie zu welchen Konditionen aufnimmt. Diese Option ist geeignet für Menschen mit guter bis mittlerer Gesundheit.
Tarife ohne Gesundheitsprüfung
Hierbei bestehen keine gesundheitlichen Anforderungen. Diese Tarife garantieren die Annahme unabhängig von Ihrem Gesundheitszustand. Das ist ideal für Menschen mit Vorerkrankungen oder nach einer Ablehnung bei Tarifen mit Gesundheitsprüfung.
Welcher Tarif passt zu Ihnen? Die Wahl zwischen diesen beiden Tarifarten ist eine der wichtigsten Entscheidungen beim Abschluss. Jeder Weg hat Vor- und Nachteile bezüglich Beitragshöhe, Wartezeit und Annahmechancen. Sprechen Sie uns gerne an, wir beraten Sie individuell.
Was Sie NICHT benötigen
Der Abschluss ist bewusst einfach gehalten – Sie benötigen keine:
- ❌ keine ärztliche Untersuchung (bei Standard-Sterbegeldversicherungen)
- ❌ keine Blutabnahme
- ❌ keine umfangreichen medizinischen Gutachten
- ❌ keine Einkommensnachweise (in der Regel)
- ❌ keine Vermögensauskünfte
Dies unterscheidet die Sterbegeldversicherung deutlich von großen Lebensversicherungen und macht sie besonders zugänglich.
Finanzielle Voraussetzungen
Beachten Sie bei der Versicherungssumme die Mindest- und Höchstgrenzen:
- Mindestsumme meist zwischen 2.500 und 3.000 Euro (wir empfehlen mindestens 7.500 € für eine solide Absicherung)
- Höchstsumme je nach Tarif 10.000 – 20.000 €, bei Tarifen ohne Gesundheitsprüfung oft niedriger (z. B. 10.000 €)
Für höhere Versicherungssummen kann es sein, dass zusätzliche Nachweise oder eine umfassendere Gesundheitsprüfung erforderlich sind. Fragen Sie uns gerne, wir helfen Ihnen bei der Auswahl.
Häufige Gründe für eine Ablehnung
Oft sind es gesundheitliche Gründe, die zu einer Ablehnung durch den Versicherer führen.
Mögliche Ablehnungsgründe können sein:
- schwere aktuelle Erkrankung
- kürzliche Krebsdiagnose
- kurz zurückliegender Herzinfarkt/Schlaganfall
- schwere psychische Erkrankungen
- fortgeschrittene Demenz
Aber auch hierfür bietet sich eine Lösung an. Wählen Sie einen Tarif ohne Gesundheitsprüfung.
Wenn die Altersgrenze überschritten ist, prüfen Sie alternative Anbieter mit höheren Altersgrenzen oder spezielle Seniorentarife. Unsere Berater unterstützen Sie gern dabei.
Fehlende Unterlagen: reichen Sie diese nach
Kein Problem – reichen Sie diese einfach nach. Sollte Ihnen etwas fehlen oder unklar sein, melden Sie sich bei uns. Gemeinsam finden wir eine Lösung.
Machen Sie unbedingt richtige Angaben
Ehrlichkeit ist das A und O. Haben Sie widersprüchliche oder falsche Angaben gemacht, wird der Antrag abgelehnt. Entdecken Sie einen Fehler, melden Sie diesen umgehend und lassen Sie die Angaben korrigieren. Sollte das nicht möglich sein, sprechen Sie uns an. Wir suchen gemeinsam nach Alternativen.
Häufige Fragen zu den Voraussetzungen
Kann ich eine Sterbegeldversicherung für meine Eltern abschließen?
Nein, jede Person muss die eigene Versicherung abschließen. Sie können aber den Abschluss organisatorisch unterstützen.
Was passiert, wenn ich während der Vertragslaufzeit pflegebedürftig werde?
Der Vertrag läuft normal weiter. Neu auftretende Erkrankungen haben keinen Einfluss auf den bestehenden Versicherungsschutz.
Brauche ich eine Meldebestätigung?
In der Regel nicht. Ihre Adressangaben werden über den Personalausweis verifiziert.
Kann ich abgelehnt werden, obwohl ich alle Voraussetzungen erfülle?
Ja, bei Tarifen mit Gesundheitsprüfung kann der Versicherer aufgrund Ihrer Gesundheitsangaben ablehnen. Tarife ohne Gesundheitsprüfung lehnen bei Erfüllung der Grundvoraussetzungen nicht ab.
Gibt es eine Probezeit?
Nein, aber Sie haben ein 14-tägiges Widerrufsrecht nach Vertragsabschluss.
Muss ich deutscher Staatsbürger sein?
Nein, die Staatsangehörigkeit spielt keine Rolle. Wichtig ist der Wohnsitz in Deutschland.
Unser Fazit: Die Voraussetzungen sind überschaubar
Der Abschluss einer Sterbegeldversicherung ist deutlich einfacher als bei vielen anderen Versicherungsprodukten. Die wichtigsten Voraussetzungen sind: Volljährigkeit, Wohnsitz in Deutschland und – je nach Tarif – ein grundsätzlich guter oder stabiler Gesundheitszustand.. Mit wenigen Unterlagen und geringem Aufwand können Sie Ihre Bestattungsvorsorge absichern.
Unsere Empfehlung:
- Prüfen Sie Ihre persönlichen Voraussetzungen anhand unserer Checkliste.
- Vergleichen Sie verschiedene Anbieter und Tarife.
- Schließen Sie früh ab, je jünger Sie sind, desto günstiger sind die Beiträge.
- Bei Vorerkrankungen prüfen Sie gezielt Tarife ohne Gesundheitsprüfung
- Bei Fragen wenden Sie sich gerne an unsere kompetenten und ausgebildeten Fachberater, diese helfen Ihnen gerne telefonisch oder schriftlich weiter.
Nutzen Sie unseren Onlinevergleich, um einfach und bequem das passende Angebot für Ihre Vorsorge zu finden.
Vergleich startenQuellen:
§ 2 BGB (Geschäftsfähigkeit)
§ 8 VVG (Widerrufsrecht)
§ 19 VVG (Anzeigepflicht - auf Gesundheitsprüfungs-Seite)
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