Testament schreiben: Achten Sie auf diese Details
Ein Testament zu erstellen ist eine äußerst wichtige Entscheidung, um Ihren letzten Willen festzuhalten und Ihre Hinterbliebenen abzusichern. Leider scheuen sich viele Menschen davor, weil sie denken, es sei sehr kompliziert oder nur etwas für Reiche.
Doch ein Testament kann jeder erstellen und oft ist es einfacher als gedacht. In diesem Ratgeber erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie ein Testament selbst verfassen.
Was ist ein Testament? Eine Definition
Ein Testament ist eine schriftliche Verfügung, in der Sie festlegen, was nach Ihrem Tod mit Ihren Vermögenswerten geschehen soll. Sie bestimmen darin, wer was erbt und können von der gesetzlichen Erbfolge abweichen.
Die rechtliche Grundlage dafür legt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in den §§ 1937 ff. fest.
Was können Sie im Testament regeln:
- wer Ihre Erben sein sollen
- wie Ihr Vermögen aufgeteilt wird
- wer bestimmte Gegenstände erhalten soll (Vermächtnisse)
- wer minderjährige Kinder betreuen soll
- wer als Testamentsvollstrecker eingesetzt wird
- Auflagen und Bedingungen
Was Sie nicht im Testament regeln sollten:
- Ihre Bestattungswünsche (besser dafür ist eine Sterbegeldversicherung)
- mögliche Organspende (besser eignet sich ein Organspendeausweis)
- Vollmachten zu Lebzeiten (besser eignet sich die Vorsorgevollmacht)
Brauche ich überhaupt ein Testament?
Es muss erwähnt werden, dass wenn Sie kein Testament verfassen, die gesetzliche Erbfolge nach §§ 1924 ff. BGB greift. Das heißt in Kurzform:
Bei Verheirateten ohne Kinder:
- erbt der Ehepartner die Hälfte bis drei Viertel
- erben Eltern oder Geschwister des Verstorbenen den Rest
Bei Verheirateten mit Kindern:
- erbt der Ehepartner die Hälfte
- teilen die Kinder sich andere Hälfte
Bei Unverheirateten ohne Kinder:
- erben die Eltern
- falls die Eltern verstorben sind, erben die Geschwister
- sind keine Geschwister vorhanden, erben entferntere Verwandte
Ohne Verwandte erbt der Staat alles, sollten Sie kein entsprechendes Testament aufgelegt haben.
Wann ein Testament sinnvoll ist
Sie sollten unbedingt ein Testament verfassen, wenn Sie:
- von der gesetzlichen Erbfolge abweichen möchten
- Sie unverheiratet zusammenleben (Partner erbt sonst nichts!)
- Sie bestimmte Personen bevorzugen oder ausschließen möchten
- Sie Vermögen an nicht-verwandte Personen vererben wollen
- Sie ein Unternehmen haben
- Sie Immobilien besitzen
- Sie Streit unter den Erben vermeiden wollen
- Sie minderjährige Kinder haben
- Sie gemeinnützige Organisationen bedenken möchten
Ein Testament ist auch bei geringem Vermögen sinnvoll: Selbst, wenn Sie "wenig" besitzen, kann ein Testament wichtig sein. Etwa um zu regeln, wer persönliche Gegenstände oder die Wohnungseinrichtung erhält.
Arten von Testamenten
Diese Arten von Testamenten sind in Deutschland rechtsgültig:
Das eigenhändige (handschriftliche) Testament
Das ist die einfachste und häufigste Form. Hier können Sie die folgenden Vorteile erhalten:
- ✔es ist kostenlos
- ✔es ist jederzeit erstellbar
- ✔es sind keine Zeugen nötig
- ✔es ist völlig privat
- ✔Sie können es jederzeit ändern
Leider gibt es auch Nachteile:
- ❌es ist fehleranfällig
- ❌es kann verloren gehen
- ❌ man kann es anfechten
- ❌Sie haben in der Regel keine Beratung während der Erstellung
Zur Erstellung eine handschriftlichen Testaments gelten Formvorschriften (nach § 2247 BGB). Achten unbedingt darauf, dass Sie das Testament:
- komplett handschriftlich verfassen
- von Anfang bis Ende eigenhändig schreiben
- mit einem Datum versehen
- mit vollem Namen unterschrieben
Nicht zulässig, und das ist immens wichtig für Ihren letzten Willen, sind diese Varianten:
- Computerschreiben oder Schreibmaschine (auch nicht teilweise!)
- von anderer Person geschrieben
- nur unterschrieben
- mündlich verfasst
Das öffentliche (auch notarielle) Testament
Hierzu errichten Sie das Testament vor einem Notar. Das bringt Ihnen folgende Vorteile:
- ✔eine rechtssichere Beratung
- ✔keine Formfehler
- ✔die sichere Verwahrung beim Amtsgericht
- ✔ein Erbschein ist oft nicht nötig
- ✔ es hat eine geringere Anfechtbarkeit
Doch auch hier ergeben sich Nachteile, ein notarielles Testament:
- ❌kostet Gebühren, diese sind nach Vermögen gestaffelt
- ❌ist mit einer Terminvereinbarung verbunden
- ❌ist weniger privat
Wir möchten Ihnen ein Kostenbeispiel für ein einfaches, notarielles Testament geben (Beispiele nach GNotKG):
- Bei 10.000 Euro Vermögen: ca. 75 Euro
- Bei 50.000 Euro Vermögen: ca. 165 Euro
- Bei 100.000 Euro Vermögen: ca. 273 Euro
- Bei 500.000 Euro Vermögen: ca. 935 Euro
Das gemeinschaftliche Testament (Ehegattentestament)
Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner können ein gemeinsames Testament erstellen. Dabei ist die häufigste Form das so genannte Berliner Testament. Es gibt Ihnen diese Möglichkeiten:
- Ehepartner setzen sich gegenseitig als Alleinerben ein
- Kinder erben erst nach dem Tod beider Elternteile
- es verhindert, dass Kinder beim ersten Erbfall ihren Pflichtteil verlangen
Auch hier gibt es eine Besonderheit: Nach dem Tod des ersten Partners ist das Testament oft bindend. Der überlebende Partner kann es nicht mehr ändern (Quelle: § 2271 BGB).
Die Form kann handschriftlicher Art sein, wenn einer es komplett schreibt und beide unterschreiben.
Schritt-für-Schritt: So schreiben Sie Ihr Testament
Folgen Sie den Angaben für eine Abdeckung Ihrer Bedürfnisse.
Wichtig ist eine gute Vorbereitung
Dazu sollten Sie zunächst eine Bestandsaufnahme machen Listen Sie dazu auf:
- Immobilien (Wohnungen, Häuser, Grundstücke)
- Bankkonten und Sparguthaben
- Wertpapiere und Investitionen
- Lebens- und Sterbegeldversicherungen
- wertvolle Gegenstände (Schmuck, Kunst, Fahrzeuge)
- Schulden und Verbindlichkeiten
- digitale Accounts und Daten
Legen Sie Erben fest
Dazu müssen Sie entscheiden:
- Wer soll Erbe werden? Es kann auch mehrere geben.
- In welchem Verhältnis soll geerbt werden? Geben Sie Bruchteile an.
- Soll jemand ausdrücklich enterbt werden?
- Gibt es Vermächtnisse (einzelne Gegenstände für bestimmte Personen)?
Pflichtteilsrecht beachten
Wichtig zu wissen ist, dass bestimmte nahe Angehörige Anspruch auf einen Pflichtteil haben. Das gilt selbst dann, wenn Sie diese vorher enterbt haben. Dazu zählen:
- Kinder
- Ehepartner
- Eltern (wenn keine Kinder vorhanden sind)
Der Pflichtteil beträgt dabei die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
Das Schreiben des Testamentes
Nun geben wir Ihnen einen Leitfaden mit an die Hand, was sie bei der Erstellung konkret beachten müssen.
Schritt 1 bildet dabei die Überschrift. Achten Sie darauf, unbedingt eine der folgenden Formulierungen zu benutzen:
- Testament
- Mein letzter Wille
Schritt 2 betrifft die persönlichen Angaben, formulieren Sie diese wie folgt:
Ich, [Vorname Nachname], geboren am [Datum] in [Ort],
wohnhaft in [Adresse], verfüge Folgendes für den Fall
meines Todes:
Schritt 3 bezieht sich auf die Erbeinsetzung. Diese muss klar und eindeutig formuliert sein! Dazu haben wir für Sie diese Beispiele:
Alleinerbe:
Zu meinem alleinigen Erben setze ich meinen Ehemann [vollständiger Name, Geburtsdatum] ein.
Mehrere Erben:
Zu meinen Erben setze ich ein:
- Meine Tochter [Name, Geburtsdatum] zu 1/2
- Meinen Sohn [Name, Geburtsdatum] zu 1/2
Mit Ersatzerben:
Zu meinem Erben setze ich meinen Bruder [Name] ein.
Sollte dieser vor mir versterben, tritt an seine Stelle
sein Sohn [Name].
Schritt 4 nimmt die Vermächtnisse auf, diese sind jedoch optional. Einzelne Gegenstände für bestimmte Personen bestimmen Sie in der Form:
Meiner Nichte [Name] vermache ich meinen goldenen Ring mit Smaragd.
Meinem Freund [Name] vermache ich meine Briefmarkensammlung.
Schritt 5 bestimmt einen Testamentsvollstrecker, dies ist ebenso optional
Zum Testamentsvollstrecker bestimme ich [Name, Adresse].
Er/Sie soll dafür sorgen, dass mein Testament ordnungsgemäß
ausgeführt wird.
Schritt 6 bezieht sich auf Ort, Datum und Unterschrift.
[Ort], den [Datum mit Tag, Monat und Jahr ausgeschrieben]
[Vollständige handschriftliche Unterschrift mit Vor- und Zunamen]
Wichtige Formvorschriften
Noch einmal zusammengefasst müssen Sie diese Formvorschriften einhalten:
- ✔verfassen Sie alles komplett handschriftlich - vom ersten bis zum letzten Wort
- ✔das Datum - mit Tag, Monat und Jahr muss hinein
- ✔Ihre Unterschrift muss mit Vor- und Zunamen eingetragen werden
Das Folgende darf nicht sein, achten Sie auch hier besonders auf die Vorgaben:
- ❌mit dem Computer geschrieben
- ❌von jemand anderem geschrieben
- ❌nur unterschrieben (ohne selbst das Testament zu schreiben)
- ❌mit Bleistift geschrieben: Nutzen Sie besser einen dokumentenechten Stift
- ❌verfasst auf mehreren losen Zetteln ohne Zusammenhang
Auch das Datum ist immens wichtig, denn:
- es gilt bei mehreren Testamenten das neueste
- es muss die Geschäftsfähigkeit zum Zeitpunkt der Erstellung nachweisbar sein
Praktische Muster-Formulierungen
Gerne können Sie unsere Vorlagen als Basis für Ihr Testament nutzen. Wir haben Ihnen dazu die verschiedenen Versionen einmal bereitgestellt:
Einfaches Testament für Alleinstehende
Testament
Ich, [Ihr vollständiger Name], geboren am [Geburtsdatum]
in [Geburtsort], wohnhaft in [Ihre Adresse], bestimme
für den Fall meines Todes:
Zu meiner alleinigen Erbin setze ich meine Schwester
[Name, Geburtsdatum, Adresse] ein.
Sollte meine Schwester vor mir versterben, erben ihre
Kinder zu gleichen Teilen.
[Ort], den [Datum ausgeschrieben]
[Ihre vollständige Unterschrift]
Einfaches Ehegattentestament (Berliner Testament)
Gemeinschaftliches Testament
Wir, [Name Ehepartner 1], geboren am [Datum],
und [Name Ehepartner 2], geboren am [Datum],
beide wohnhaft in [Adresse], bestimmen als Eheleute:
- Wir setzen uns gegenseitig zu alleinigen Erben ein.
- Zu Schlusserben nach dem Tod des Überlebenden von uns setzen wir unsere gemeinsamen Kinder ein:
- [Name Kind 1, Geburtsdatum]
- [Name Kind 2, Geburtsdatum]
Diese erben zu gleichen Teilen. - Die Kinder sollen beim Tod des Erstversterbenden keinen Pflichtteil verlangen.
[Ort], den [Datum ausgeschrieben] - [Unterschrift Ehepartner 1] [Unterschrift Ehepartner 2]
Hinweis: Bei einem gemeinschaftlichen Testament reicht es, wenn einer es komplett schreibt, beide müssen aber unterschreiben.[
Testament mit Vermächtnissen
Testament
Ich, [Name], geboren am [Datum], verfüge:
Zu meinen Erben setze ich meine beiden Kinder zu gleichen Teilen ein:
- [Kind 1, Geburtsdatum]
- [Kind 2, Geburtsdatum]
Folgende Vermächtnisse ordne ich an:
Meiner Enkelin [Name] vermache ich meine Perlenkette.
Meinem langjährigen Freund [Name] vermache ich die Summe von 5.000 Euro.
Der [Organisation XY] vermache ich 2.000 Euro für wohltätige Zwecke.
[Ort, Datum]
[Unterschrift]
Besondere Regelungen im Testament
Es gilt ein Bezugsrecht bei Versicherungen. Fragen Sie uns gerne dazu persönlich. Dabei ist wichtig für Sterbegeldversicherungen, dass Sie das Bezugsrecht meist direkt in der Versicherungspolice festlegen, nicht im Testament. Sie können aber im Testament darauf Bezug nehmen oder Wünsche äußern.
Eine Formulierung dazu sähe wie folgt aus:
Die Auszahlung meiner Sterbegeldversicherung bei [Versicherer] soll an [Name] erfolgen und ausschließlich für meine Bestattung verwendet werden.
Noch besser ist es, den Bezugsberechtigten direkt bei der Versicherung zu benennen.
Bestattungswünsche: nicht empfohlen im Testament
Es gibt Details, die in einem Testament nicht empfohlen werden. Dazu gehört zum Beispiel der Bestattungswunsch. Dieser sollte besser in einer separaten Bestattungsverfügung festgehalten werden. Die Gründe liegen auf der Hand:
- Das Testament wird oft erst Wochen nach dem Tod eröffnet,
- die Bestattung muss aber schnell organisiert werden.
Daher ist es immer besser, eine separate Bestattungsverfügung zu erstellen und Angehörige zu informieren.
Digitaler Nachlass
Sie können im Testament auch regeln, was mit digitalen Daten geschehen soll. Worum es sich dabei genau handelt, haben wir für Sie unter digitaler Nachlass [JB2.1]zusammengefasst.
So könnte ein Testament zum digitalen Nachlass aussehen:
Ich bestimme [Name] zu meinem digitalen Nachlassverwalter.
Er/Sie soll Zugriff auf alle meine digitalen Konten,
E-Mails und Social-Media-Accounts erhalten und diese
nach eigenem Ermessen löschen oder verwalten.
Praktisch hier ist, wenn Sie eine Liste mit Zugangsdaten sicher hinterlegen (nicht im Testament selbst!).
Testament aufbewahren und hinterlegen
Sie stellen sich die Frage, wo Sie das Testament aufbewahren sollen? Dafür gibt es mehrere Optionen, die jeweils ihre Vor- und Nachteile haben:
Option 1: Zu Hause aufbewahren
- an sicherem Ort verwahren (zum Beispiel Wandsafe)
- Vertrauensperson informieren, damit diese im Ernstfall das Testament auch findet
- risikobehaftet, denn das Testament kann verloren gehen oder übersehen werden
Option 2: Bei Vertrauensperson abgeben
- das können Anwalt, Notar oder Freund sein
- stellen Sie sicher, dass dieser es gut verwahrt
- das Risiko hier ist, dass die Person erreichbar sein muss im Ernstfall
Option 3: Amtliche Verwahrung (von uns empfohlen!)
- überlassen Sie das Testament beim Nachlassgericht (Amtsgericht)
- dort verfügt man über eine sichere Aufbewahrung
- es wird automatisch eröffnet nach Ihrem Tod
- Es ist mit Kosten verbunden, die jedoch überschaubar sind. Es fallen einmalig 75 Euro (Stand 2024) an für die Verwahrung sowie 13 Euro für die Registrierung im Zentralen Testamentsregister.
- Vorteil: Wird im Zentralen Testamentsregister aufbewahrt und somit vor Verlust geschützt.
Das Zentrale Testamentsregister
Hinter dieser Bezeichnung verbirgt sich ein bundesweites elektronisches Verzeichnis aller hinterlegten Testamente.
Beachten Sie dazu folgende wichtige Informationen:
- Ihr Testament wird hier nur vermerkt, nicht gespeichert.
- Nach Ihrem Tod sucht das Standesamt automatisch nach Testamenten.
- So wird sichergestellt, dass Ihr letzter Wille gefunden wird.
Die Registrierung:
- erfolgt automatisch bei amtlicher Verwahrung
- bei privater Aufbewahrung sollten Sie es auch registrieren lassen
- einmalige Gebühr: 18 Euro (Stand 2024)
Testament ändern oder widerrufen
Sie können Ihr Testament jederzeit ändern, wie wir es bereits erwähnt hatten. Dazu ist es nötig, die erste Version zu widerrufen und somit ungültig zu machen.
Änderung des Testamentes
Testament
Ich, [Name], widerrufe hiermit alle bisherigen testamentarischen Verfügungen und bestimme neu:
[Neue Regelungen]
[Ort, Datum, Unterschrift]
Wichtig: Das neue Testament sollte den Widerruf ausdrücklich erwähnen.
Vernichten Sie das alte Testament unbedingt im Anschluss:
- Zerreißen oder verbrennen Sie das ursprüngliche Testament.
- Bei amtlicher Verwahrung müssen Sie eine Rücknahme beantragen.
Ergänzung (sonstige letztwillige Verfügung): Sie können auch ein Zusatzdokument erstellen, das das ursprüngliche Testament ergänzt (nicht ersetzt).
Automatischer Widerruf des Testamentes
Ein Testament wird automatisch unwirksam bei:
- Heirat (§ 2077 BGB). Ausnahme: Testament bezieht sich ausdrücklich auf diese Ehe
- Scheidung (der Ex-Partner erbt dann nicht mehr)
Vorsicht bei einer Trennung: Bei Trennung ohne Scheidung bleibt das Testament gültig!
Die 10 häufigsten Testament-Fehler:
- Mit Computer geschrieben ❌ Unwirksam! Muss komplett handschriftlich sein.
- Kein Datum ❌ Problematisch, wenn mehrere Testamente existieren.
- Nur mit Vornamen unterschrieben ❌ Kann zur Unwirksamkeit führen.
- Unklare Formulierungen ❌ "Mein Haus soll an meine Kinder gehen" - welches? Alle Kinder? Zu gleichen Teilen?
- Pflichtteil vergessen ❌ Enterben ohne Pflichtteil zu berücksichtigen führt zu Streit.
- Erben nicht eindeutig benannt ❌ "Mein Neffe Hans" - welcher, wenn es mehrere gibt?
- Bestattungswünsche im Testament ❌ Wird oft zu spät gefunden.
- Testament nicht auffindbar ❌ Niemand weiß, dass es existiert.
- Widersprüche zu früheren Testamenten ❌ Nicht klar, welches gilt.
- Formfehler bei Ehegattentestament ❌ Beide müssen unterschreiben, auch wenn nur einer schreibt.
Wann zum Notar gehen?
Eine notarielle Beratung empfiehlt sich immer bei:
- ✔großem oder komplexem Vermögen
- ✔ Immobilien im Ausland
- ✔Unternehmensnachfolge
- ✔Unternehmensnachfolge
- ✔ Patchwork-Familien
- ✔Pflichtteilsentziehung
- ✔Testamentsvollstreckung
- ✔Unsicherheit über steuerliche Folgen
- ✔Streit in der Familie absehbar
- ✔behinderten Erben
- ✔minderjährigen Erben mit Vormundschaft
Der Notar kann dabei optimal:
- rechtssicher beraten
- Steuern optimieren
- Formulierungen juristisch präzise gestalten
- Streit vermeiden helfen
Ein Notar ist dabei aber immer mit Kosten verbunden, die sich an der Höhe der Erbschaft orientieren. Dennoch lohnen sich diese Kosten, weil Fehler später viel teurer werden können.
Checkliste: Testament erstellen
Hier schnell auf einen Blick, wie Sie eine Vorbereitung angehen:
- Bestandsaufnahme des Vermögens gemacht
- Schulden/Verbindlichkeiten notiert
- Erben festgelegt
- Pflichtteilsberechtigte identifiziert
- Vermächtnisse überlegt
- bei Bedarf: Beratung beim Notar eingeholt
Beim Schreiben des Testaments:
- komplett handschriftlich verfasst
- mit "Testament" oder "Mein letzter Wille" überschrieben
- persönliche Daten angegeben
- Erben eindeutig benannt (voller Name, Geburtsdatum)
- Erbquoten klar festgelegt
- Datum mit Tag, Monat, Jahr ausgeschrieben
- mit vollem Namen unterschrieben
- lesbar und in dokumentenechter Tinte geschrieben
Nach der Erstellung:
- sicher aufbewahrt
- im Zentralen Testamentsregister registriert (empfohlen)
- Vertrauensperson über Existenz informiert
- amtliche Verwahrung erwogen
- alle früheren Testamente vernichtet oder widerrufen
Langfristig:
- regelmäßig prüfen (alle 3-5 Jahre)
- bei Veränderungen aktualisieren
- nach Heirat/Scheidung überprüfen
- bei Geburt von Kindern anpassen
Nach dem Todesfall: Was passiert mit dem Testament?
Der Ablauf der Testamentseröffnung läuft im Optimalfall so ab:
- 1. Auffinden des Testaments
Wer ein Testament findet, muss es unverzüglich beim Nachlassgericht abgeben (§ 2259 BGB). - 2. Benachrichtigung durch das Standesamt
Das Standesamt meldet jeden Todesfall automatisch an das Zentrale Testamentsregister. - 3. Testamentseröffnung
Das Nachlassgericht lädt alle Beteiligten zur Testamentseröffnung ein (meist 2-4 Wochen nach dem Tod). - 4. Eröffnungsprotokoll
Alle Beteiligten erhalten eine beglaubigte Kopie des Testaments und des Eröffnungsprotokolls. - 5. Erbschein
Bei notariellem Testament ist das oft nicht nötig. Bei privatem Testament meist erforderlich für Banken, Grundbuchämter und so weiter.
Häufige Fragen zum Testament
Ab welchem Alter kann man ein Testament schreiben?
Ab 16 Jahren können Sie ein Testament errichten. Unter 16 ist es nicht möglich. Zwischen 16 und 18 Jahren ist es zudem nur als notarielles Testament nötig.
Muss ich im Testament alles vererben?
Ja, das Testament regelt Ihr gesamtes Vermögen. Sie können aber einzelne Gegenstände als Vermächtnis zuweisen.
Kann ich meine Kinder enterben?
Enterben können Sie sie, aber sie behalten den Pflichtteilsanspruch (50% des gesetzlichen Erbteils). Komplett enterben ist nur in extremen Ausnahmefällen möglich.
Wo finde ich das Testament eines Verstorbenen?
Das Nachlassgericht wird nach dem Tod automatisch über das Zentrale Testamentsregister informiert und fordert das Testament an, soweit es vorher dort registriert und eingelagert wurde.
Kann ich ein Testament auf Video aufnehmen?
Nein, das ist rechtlich nicht wirksam. Ein Testament muss handschriftlich sein.
Erbt mein Lebensgefährte automatisch?
Nein! Ohne Testament erben unverheiratete Partner gar nichts. Hier ist ein Testament zwingend erforderlich.
Fazit: Ihr letzter Wille in guten Händen
Ein Testament zu schreiben ist einfacher als viele denken. Mit einem handschriftlichen Testament können Sie ohne Kosten und ohne Notar Ihren letzten Willen festhalten. Achten Sie auf die Formvorschriften, formulieren Sie klar und eindeutig, und bewahren Sie das Testament sicher auf.
Bei einfachen Verhältnissen reicht ein eigenhändiges Testament völlig aus. Bei komplexen Vermögen oder Unsicherheit sollten Sie einen Notar oder Fachanwalt für Erbrecht konsultieren.
Ergänzend zum Testament empfehlen wir eine Sterbegeldversicherung zur finanziellen Absicherung der Bestattungskosten. Anliegen und Fragen richten Sie gerne kostenlos und unverbindlich an unsere fachkompetenten Experten. Diese beraten Sie telefonisch sowie schriftlich zum Thema.