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Leistungsausschlüsse bei der Sterbegeldversicherung: Wann nicht gezahlt wird

Eine Sterbegeldversicherung bietet im Todesfall wichtigen finanziellen Schutz. Doch es gibt Situationen, in denen die Versicherung nicht oder nur eingeschränkt leistet. Diese sogenannten Leistungsausschlüsse sollten Sie vor Vertragsabschluss genau kennen. Wir zeigen Ihnen, welche Ausschlussgründe es gibt, wie diese rechtlich geregelt sind und was Sie beachten müssen.

Was sind Leistungsausschlüsse? Definition und rechtliche Grundlage

Leistungsausschlüsse sind vertraglich festgelegte Situationen oder Todesursachen, bei denen die Sterbegeldversicherung nicht die volle Versicherungssumme zahlt oder die Leistung komplett verweigert.

Die rechtliche Basis dazu sieht wie folgt aus: Leistungsausschlüsse müssen im Versicherungsvertrag klar benannt und transparent kommuniziert werden. Sie finden diese in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) oder nutzen unseren kostenlosen Service zur Beratung.

Achten Sie bitte darauf, dass nicht genannte Ausschlüsse von der Versicherung später nicht geltend gemacht werden können. Das heißt konkret: Was bei Vertragsabschluss nicht ausgeschlossen wurde, ist versichert.

Warum gibt es Leistungsausschlüsse?

Leistungsausschlüsse dienen mehreren Zwecken, die nicht nur Ihnen, sondern auch dem Versicherer zusätzliche Sicherheit bieten:.

  • schützt vor Missbrauch durch die Verhinderung von Versicherungsbetrug und gezieltem Herbeiführen des Versicherungsfalls.
  • Risiken werden kalkulierbarer, denn die Versicherung kann nur Risiken versichern, die statistisch erfassbar und somit besser zu erfassen sind.
  • Beiträge können günstig gehalten werden, denn durch Ausschluss extrem seltener oder schwer einschätzbarer Risiken bleiben die Beiträge für alle bezahlbar.

Die wichtigsten Leistungsausschlüsse im Detail

Die Versicherung legt in ihren Versicherungsbedingungen fest, in welchen Fällen kein Anspruch auf Leistung besteht. Diese Ausschlüsse sind vertraglich vorgegeben und gelten für alle Versicherungsnehmer.

Die einzelnen Ausschlüsse haben wir für Sie genauer analysiert und erklärt:

Suizid und Selbsttötung

Die Suizidklausel ist der bedeutendste und häufigste Leistungsausschluss bei Sterbegeldversicherungen. Sehen Sie sich die Details an.

Standardregelung
Erfolgt der Tod durch Selbsttötung innerhalb der ersten 3 Jahre nach Vertragsabschluss, zahlt die Versicherung nicht die Versicherungssumme, sondern lediglich die bis dahin eingezahlten Beiträge zurück.

Nach Ablauf der 3-Jahres-Frist
Versterben Sie durch Suizid nach Ablauf dieser Frist, leistet die Versicherung die volle Versicherungssumme.

Hintergrund der Regelung
Die Frist soll verhindern, dass Menschen in akuten Krisen eine Versicherung abschließen, um ihre Angehörigen finanziell abzusichern, bevor sie sich das Leben nehmen.

Unzurechnungsfähigkeit
Einige Versicherer leisten auch innerhalb der 3-Jahres-Frist, wenn nachgewiesen wird, dass die Person zum Zeitpunkt der Selbsttötung unzurechnungsfähig war, etwa aufgrund:

  • Schwerer Depression mit Psychose
  • Schizophrenie
  • Demenz
  • anderer schwerer psychischer Erkrankungen

Es ist ein Nachweis erforderlich, da medizinische Gutachten und psychiatrische Befunde die Unzurechnungsfähigkeit belegen müssen.

Vorsätzliche Herbeiführung durch Bezugsberechtigte

Wenn der bezugsberechtigte Angehörige den Tod des Versicherten vorsätzlich herbeiführt, erlischt sein Anspruch auf die Versicherungsleistung. Dazu konkrete Beispiele:

  • Der Ehepartner tötet seinen versicherten Partner, um Versicherungssumme zu erhalten.
  • Das Kind tötet den versicherten Elternteil aus finanziellen Motiven.

Als rechtliche Konsequenz verfällt das Bezugsrecht automatisch. Die Versicherungssumme geht an andere Bezugsberechtigte oder die gesetzlichen Erben (ohne den Täter).

Wichtig für Sie: Dies gilt nur bei vorsätzlicher Tötung, nicht bei Fahrlässigkeit oder Unfall.

Krieg und innere Unruhen

Viele Sterbegeldversicherungen enthalten einen Ausschluss für Todesfälle durch Kriegsereignisse oder innere Unruhen.

Die typische Formulierung hier lautet wie folgt: "Die Versicherung leistet nicht, wenn der Tod durch Kriegsereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Aufruhr oder innere Unruhen verursacht wurde, an denen die versicherte Person aktiv teilgenommen hat."

Doch gibt es eine Entwicklung hierzu. Viele neuere Tarife haben diesen Ausschluss gestrichen oder stark eingeschränkt, da er für Deutschland als wenig relevant gilt.

Wenn der Ausschluss besteht:

  • Aktive Teilnahme ist meist Voraussetzung für den Ausschluss
  • Als unbeteiligtes Opfer sind Sie oft trotzdem versichert
  • Bei Wohnsitz im Kriegsgebiet kann es Einschränkungen geben

Für die Praxis bedeutet das für Deutschland ein sehr geringes Risiko, kann bei Auswanderung oder Reisen in Krisengebiete aber durchaus relevant werden.

Kernenergie und radioaktive Strahlung

Einige Tarife schließen Todesfälle durch nukleare Strahlung oder Unfälle in kerntechnischen Anlagen aus. Typische Ausschlüsse werden wie folgt formuliert:

  • Tod durch radioaktive Strahlen oder Kontamination
  • Unfälle in Kernkraftwerken
  • Atomare Katastrophen

In der angewandten Praxis hat das jedoch die Bedeutung, dass diese Art des Ablebens in der Realität extrem selten ist. Die meisten modernen Tarife haben diesen Ausschluss nicht mehr oder nur in sehr eingeschränkter Form.

Extremsportarten und gefährliche Hobbys

Während dieser Ausschluss bei Lebensversicherungen häufig ist, kommt er bei Sterbegeldversicherungen nur selten vor. Wenn als Hobby vorhanden, können ausgeschlossen sein:

  • Fallschirmspringen
  • Drachenfliegen, Paragliding
  • Freeclimbing, Bergsteigen in extremen Höhen
  • Tiefseetauchen
  • Motorsportarten (Rennen)
  • Base-Jumping

Wichtig zu wissen: Die meisten Sterbegeldversicherungen haben keine Ausschlüsse für Sport- und Freizeitaktivitäten. Prüfen Sie dies gezielt, wenn Sie Risikosportarten betreiben.

Bei Ausschluss: Stirbt die versicherte Person bei einer ausgeschlossenen Aktivität, zahlt die Versicherung nur die eingezahlten Beiträge zurück oder gar nichts.

Straftaten und grobe Fahrlässigkeit

Einige Tarife enthalten Klauseln zu Todesfällen während oder durch Straftaten.

Mögliche Regelungen:

  • Keine Leistung bei Tod während Begehung einer vorsätzlichen Straftat
  • Leistungskürzung bei grober Fahrlässigkeit
  • Keine Leistung bei Tod unter Alkohol- oder Drogeneinfluss (selten)

Beispiele:

  • Tod während eines Banküberfalls
  • Tödlicher Unfall bei illegalen Autorennen
  • Tod bei Flucht vor der Polizei

Praxis: Diese Klauseln sind in modernen Sterbegeldversicherungen eher selten und wenn, dann eng gefasst.

Weltweiter Versicherungsschutz: Die positive Seite

Grundsätzlich gilt eine weltweite Leistung. Im Gegensatz zu Ausschlüssen ist dies eine positive Nachricht.

Das bedeutet: Sie sind versichert, egal wo auf der Welt Sie versterben:

  • Im Inland
  • Im Urlaub im Ausland
  • Bei längeren Auslandsaufenthalten
  • Selbst bei dauerhafter Auswanderung (mit Einschränkungen)

Besonderheiten bei Tod im Ausland

Überführungskosten sind nicht automatisch abgedeckt: Die Sterbegeldversicherung zahlt die vereinbarte Versicherungssumme auf jeden Fall aus, unabhängig vom Sterbeort. Allerdings deckt sie in der Regel nicht die Überführungskosten.

Eine Überführung kann teuer werden:

  • Aus EU-Ländern: 2.000 - 4.000 Euro
  • Aus Übersee: 5.000 - 15.000 Euro
  • Aus entlegenen Regionen: noch höher

Dafür bieten wir Ihnen auch Lösungsansätze:

  • Möglichkeit der separaten Auslandsreise-Krankenversicherung mit Rückholservice
  • Wir kalkulieren mit Ihnen eine höhere Versicherungssumme
  • Sie planen eine Bestattung vor Ort statt einer Überführung

Was die Auszahlung ins Ausland betrifft, leistet die Versicherung problemlos auch an Bezugsberechtigte im Ausland. Sie benötigen dafür diese Unterlagen:

  • Internationale Sterbeurkunde
  • Gegebenenfalls beglaubigte Übersetzungen
  • Bankverbindung (IBAN für SEPA-Raum)

Bitte beachten Sie die Einschränkungen bei dauerhafter Auswanderung!

Haben Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegt oder planen Sie eine dauerhafte Auswanderung, sollten Sie Ihre Versicherung informieren.

Dabei gibt es diese möglichen Szenarien:

  1. Die Versicherung bleibt in den meisten Fällen bestehen, besonders bei Auswanderung in EU-Länder.
  2. Es werden Anpassungen erforderlich, zum Beispiel neue Zahlungsmodalitäten.
  3. Bei Hochrisikoländern (Unruhen, Krieg oder anderes) kann eine Kündigung durch den Versicherer ausgesprochen werden, was aber äußerst selten ist.

Bei Auswanderung in diese kritischen Regionen kann die Versicherung:

  • Den Vertrag kündigen (selten)
  • Einen Risikozuschlag verlangen (wahrscheinlich)
  • Bestimmte Todesursachen ausschließen (abhängig von Fall zu Fall)

Wir sprechen Ihnen daher eine klare Empfehlung aus: Klären Sie vor der Auswanderung, ob und wie Ihr Versicherungsschutz bestehen bleibt.

Sonderfälle und Grenzfälle

Bestimmte Sonder- und Grenzfälle gelten bei gewissen Todesumständen. Welche das sein können, haben wir für Sie ebenfalls aufgelistet.

Unklare Todesursache

Was passiert, wenn die Todesursache nicht eindeutig festgestellt werden kann? Hierzu gibt es eine klare rechtliche Regelung: Im Zweifel gilt die Beweislastumkehr

Die Versicherung muss hierbei nachweisen, dass ein Ausschlussgrund vorliegt. Das bedeutet für die Praxis:

  • Nach Ablauf der Wartezeit gibt es in der Regel die volle Leistung
  • Während der Wartezeit muss die Versicherung beweisen, dass kein Unfall vorlag
  • Bei Suizid-Verdacht muss die Versicherung innerhalb von 3 Jahren diesen nachweisen

Mitwirkung bei Todesfeststellung

Die Hinterbliebenen sind immer verpflichtet:

  • An der Aufklärung der Todesursache mitzuwirken
  • Erforderliche Dokumente bereitzustellen
  • Obduktion zu ermöglichen (wenn angeordnet)

Verweigern Sie die Mitwirkung, kann die Versicherung die Leistung verweigern oder kürzen.


Pandemien und Epidemien

Epidemien oder Pandemien (zum Beispiel COVID-19) werden von der Sterbegeldversicherung abgedeckt. Es gibt keine speziellen Pandemie-Ausschlüsse bei regulären Sterbegeldversicherungen.

Auch versichert sind unter anderem diese Fälle:

  • Influenza (Grippe)
  • Andere Infektionskrankheiten
  • Epidemien und Pandemien jeder Art

Dies unterscheidet die Sterbegeldversicherung von manchen Reise- oder Krankenversicherungen, die solche Ausschlüsse haben können.


Organspende und Obduktion

Der Tod durch oder im Zusammenhang mit einer Organspende ist versichert. Die Versicherung leistet normal.

Auch wenn eine gerichtliche oder pathologische Obduktion durchgeführt wird, hat dies keinen Einfluss auf die Leistungspflicht.

Transparenz und Vertragsklarheit

Wo finden Sie die Leistungsausschlüsse? Wir stehen Ihnen dabei gerne zur Verfügung, sollten Sie Fragen haben. Melden Sie sich gerne telefonisch oder schriftlich bei uns.

Nun aber hier zur Übersicht zum Nachlesen, wo Sie die Ausschlüsse finden, sollten Sie selber nachschauen wollen.

Diese Pflichtdokumente sollten Sie vor Vertragsabschluss eingesehen haben:

  1. Die Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB), hier finden Sie dieses:
    • vollständige Auflistung aller Ausschlüsse
    • diese sind rechtlich bindend
    • haben den Nachteil einer oft komplexen Sprache
  2. Auf dem so genannten Produktinformationsblatt gibt es folgendes:
    • eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte
    • eine verständlichere Sprache
    • diese Informationen sind gesetzlich vorgeschrieben
  3. Im Versicherungsantrag können Sie dieses nachlesen:
    • enthält meist die Hinweise auf Ausschlüsse
    • eine verständlichere Sprache
    • es gibt einen Verweis auf die AVB

Es besteht eine Informations- und Lesepflicht für den Vertrag. Wenn Sie die Mühe des Eigenstudiums Ihres Vertrags und seiner Bedingungen nicht aufwenden wollen, melden Sie sich bei uns, wir gehen alles mit Ihnen zusammen durch und sagen Ihnen, was wichtig und versichert ist.

Versicherungssprache ist oftmals nicht einfach und enthält sowohl klare als auch unklare Formulierungen für Ungeübte.

Klare Formulierung (gut): "Die Versicherung leistet nicht bei Selbsttötung innerhalb der ersten 3 Jahre nach Vertragsbeginn."

Unklare Formulierung (problematisch): "Die Versicherung kann die Leistung verweigern, wenn besondere Umstände vorliegen."

Hierbei kommt Ihnen aber ihr zugesprochenes Recht zu Hilfe: Unklare oder mehrdeutige Klauseln werden im Zweifel zu Ihren Gunsten ausgelegt mit der so genannten Unklarheitenregel.

Änderungen der Ausschlüsse

Für Sie auch wichtig zu wissen: Die bei Vertragsabschluss geltenden Ausschlüsse gelten für die gesamte Vertragslaufzeit.

Die Versicherung kann nicht:

  • nachträglich neue Ausschlüsse hinzufügen
  • bestehende Ausschlüsse erweitern
  • Bedingungen einseitig verschlechtern

Die Ausnahme bildet die ausdrückliche, vertragliche Vereinbarung mit Ihrer Zustimmung.

Vergleich: Ausschlüsse bei verschiedenen Tariftypen

Die Tarife werden in verschiedene Typen unterteilt.


Tarife mit Gesundheitsprüfung

Typische Ausschlüsse hier sind:

  • Suizid innerhalb 3 Jahren
  • vorsätzliche Herbeiführung durch Dritte

Oft gibt es keine Ausschlüsse für:

  • Sportarten
  • Reisen
  • berufliche Tätigkeiten

Die Ausnahme bildet die ausdrückliche, vertragliche Vereinbarung mit Ihrer Zustimmung.


Tarife ohne Gesundheitsprüfung

Typische Ausschlüsse hier sind:

  • Suizid innerhalb 3 Jahren
  • Manchmal gibt es erweiterte Krankheitsausschlüsse in Kombination mit einer Wartezeit

Dazu kommt eine Kompensation zum Tragen in Form einer längeren Wartezeit statt zusätzlicher Ausschlüsse.

Mehr dazu haben wir für Sie hier bereitgestellt: Gesundheitsfragen


Premium-Tarife

Diese Varianten haben in der Regel nur minimale Ausschlüsse, diese betreffen:

  • oft nur Suizid innerhalb 3 Jahren
  • teilweise sogar ohne diese Klausel (nach Einzelfallprüfung)

Der Vor- und Nachteil dabei ist einerseits ein nahezu allumfassender Schutz, jedoch sind die Beiträge deutlich erhöht.


Unsere praktischen Tipps zum Umgang mit Leistungsausschlüssen

Vor Vertragsabschluss sollten Sie einige Punkte durchgehen. Erfragen Sie aktiv Ausschlüsse, kontaktieren Sie dazu gerne unsere Berater mit diesen Fragen:

  • "Welche Leistungsausschlüsse gibt es?"
  • "Gibt es Ausschlüsse für meine Sportarten/Hobbys?"

Vergleichen Sie verschiedene Anbieter, wir helfen gerne dabei. Die Ausschlüsse variieren zwischen Anbietern, daher ist ein Vergleich sehr sinnvoll:

  • Dauer und Länge der Suizid-Klausel
  • Sport- und Hobby-Ausschlüsse
  • Kriegs- und Krisenklauseln

Dokumentieren Sie alles genau:

  • bewahren Sie alle Unterlagen auf
  • machen Sie nach Möglichkeit Screenshots von Online-Informationen
  • notieren Sie mündliche Aussagen schriftlich

Fast geschafft: der Vertragsabschluss

Haben Sie den Vertrag in Ihren Händen, bewahren Sie die Versicherungspolice sicher auf. Ihre Angehörigen müssen dazu im Todesfall wissen:

  • dass eine Versicherung besteht
  • wo die Unterlagen sind
  • welche Ausschlüsse gelten

Informieren Sie Ihre Angehörigen über alles. Besprechen Sie mit Ihren Bezugsberechtigten:

  • die Existenz der Versicherung
  • wichtige Ausschlüsse
  • Kontaktdaten des Versicherers oder Maklers

Stellen Sie Unsicherheiten fest, fragen Sie gerne bei unseren Beratern nach. Aus unserer Erfahrung sind dies die häufigsten Gründe für Unklarheiten:

  • eine Weltreise
  • Extremsportarten
  • Auswandern

Fragen Sie gerne vorher nach, ob dies den Schutz beeinflusst.

Im Leistungsfall: Was tun bei Ausschluss-Verdacht?

Wenn die Versicherung sich auf einen Ausschluss beruft, sollten Sie die folgenden Schritte gehen:

  1. Fordern Sie eine schriftliche Begründung ein. Die Versicherung muss darin detailliert begründen, warum sie nicht leistet.
  2. Prüfen Sie die Dokumentation und vergleichen Sie die Begründung mit:
    • Ihren Versicherungsbedingungen
    • der Todesursache laut Sterbeurkunde
    • ärztlichen Unterlagen
  3. Legen Sie auf jeden Fall Widerspruch ein, wenn Sie die Ablehnung für unberechtigt halten:
    • legen Sie schriftlich Widerspruch ein
    • setzen Sie eine Frist zur erneuten Prüfung
    • fügen Sie Ihre Beweise bei
  4. Holen Sie sich eine Beratung ein. Bei Ablehnung können helfen:
    • Wir als Ihr Versicherungsmakler helfen Ihnen kostenlos bei Ihren Belangen
    • Verbraucherzentralen
    • Versicherungsombudsmann (kostenlos)
    • Fachanwalt für Versicherungsrecht

Versicherungsombudsmann

Kostenloses Schlichtungsverfahren: Der Ombudsmann für Versicherungen prüft Ihren Fall neutral und kostenfrei.

Kontakt: Versicherungsombudsmann e.V. Postfach 08 06 32 10006 Berlin

Zuständigkeit: Streitwerte bis 10.000 Euro (bei Sterbegeldversicherungen meist der Fall)

Checkliste: Leistungsausschlüsse verstehen

  • AVB vor Vertragsabschluss vollständig gelesen
  • Alle Ausschlüsse im Produktinformationsblatt geprüft
  • Suizid-Klausel und Dauer notiert
  • Sport- und Hobby-Ausschlüsse geklärt
  • Weltweiten Schutz bestätigt
  • Kriegs- und Krisenklauseln verstanden
  • Unterlagen sicher aufbewahrt
  • Angehörige über Ausschlüsse informiert
  • Bei Unklarheiten nachgefragt und dokumentiert

Häufige Fragen zu Leistungsausschlüssen

Nein, es gibt deutliche Unterschiede zwischen Anbietern und Tarifen. Ein Vergleich lohnt sich, bei uns finden Sie dazu die optimale Gelegenheit.

In der Regel ist das nicht möglich. Ausschlüsse sind fest im Tarif verankert. Sie können aber einen anderen Tarif ohne diesen Ausschluss wählen.

Die festgelegte 3-Jahres-Frist gilt vollständig. Auch einen Tag vor Ablauf zahlt die Versicherung bei Suizid meist nur die Beiträge zurück.

Ja, Terroranschläge fallen nicht unter die üblichen Kriegsklauseln. Die Versicherung leistet hier in der Regel. Im Zweifel sprechen Sie das bei uns an.

Bei Sterbegeldversicherungen müssen Sie das in der Regel nicht. Es sei denn, der Vertrag erfordert eine solche Meldung explizit.

Das ist rechtlich und versicherungstechnisch sehr komplex. In Deutschland ist assistierter Suizid unter bestimmten Bedingungen straffrei. Versicherungsrechtlich wird es oft wie Suizid behandelt und es gilt die 3-Jahres-Frist. Fragen Sie hierzu unbedingt bei unseren Beratern oder einem Fachanwalt nach.

Unser Fazit: Leistungsausschlüsse kennen und berücksichtigen

Leistungsausschlüsse bei Sterbegeldversicherungen sind überschaubar und meist auf wenige Grundtatbestände beschränkt. Die wichtigste ist die Suizid-Klausel innerhalb der ersten drei Jahre. Die meisten modernen Tarife verzichten auf weitreichende Ausschlüsse für Sport, Reisen oder berufliche Tätigkeiten.

Das Wichtigste zusammengefasst:

  • Lesen Sie die Versicherungsbedingungen vor Abschluss.
  • Vergleichen Sie Tarife auch hinsichtlich der Ausschlüsse.
  • Fragen Sie bei Unklarheiten gerne bei uns nach.
  • Informieren Sie Ihre Angehörigen.

Der weltweite Versicherungsschutz und die im Vergleich zu anderen Versicherungen moderaten Ausschlüsse machen die Sterbegeldversicherung zu einem verlässlichen Absicherungsinstrument.

Wir als Ihr Versicherungsmakler greifen Ihnen gerne kostenlos und unverbindlich zu diesem Thema unter die Arme, melden Sie sich einfach bei uns!

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